Statuten

BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE ÖSTERREICHS (BGWÖ)
Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS)

S T A T U T

1.    GRUNDSATZERKLÄRUNG

1.    Der Zusammenschluss der Leiter/innen der neun Landesarbeitsgemeinschaften und deren Stellvertreter/innen zur „Bundesarbeitsgemeinschaft der Geographie und Wirtschaftskundelehrer/innen Österreichs (AHS)“ ist zunächst aus den seit 1976 jährlich durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen erwachsen.
2.    Die Bundesarbeitsgemeinschaft (AHS) ist die permanente Konferenz der Leiter/innen der neun Landesarbeitsgemeinschaften für Geographie und Wirtschaftskunde (AHS) und deren Stellvertreter/innen.
3.    Die Vereinigung der neun Landesarbeitsgemeinschaften zur BGWÖ erfolgt auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist unabhängig und agiert daher autonom.
4.    Die Mitglieder der BGWÖ sind Vertreter der neun Landesarbeitsgemeinschaften Österreichs. Die Bundesarbeitsgemeinschaft versteht sich als Repräsentant und autonome Vertretung aller Geographie- und Wirtschaftskundelehrer/innen Österreichs (AHS).
5.    Das Vorsitzteam vertritt die Bundesarbeitsgemeinschaft nach außen und vollzieht die Beschlüsse der BGWÖ.

2.    ZWECK

1.    Interessensvertretung der GWK-Lehrerinnen und Lehrer an AHS im Zusammenhang mit dem Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaftskunde.
2.    Ansprechpartner für die für Bildungsfragen zuständigen Ministerien in allen das Unterrichtsfach GWK betreffenden Belangen.
3.    Koordinierung und Mitgestaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildung gemeinsam mit Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Landesschulräten/Stadtschulrat, den für Bildungsfragen zuständigen Ministerien und Institutionen, die mit dem Unterrichtsfach GWK inhaltlich oder organisatorisch verbunden sind.
4.    Intensivierung der Zusammenarbeit mit einschlägigen Personen und Institutionen im Sinne einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches GWK an AHS.
5.    Zusammenarbeit mit in Österreich ansässigen Unternehmen und Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner.
6.    Weitergabe von Informationen an die Kollegenschaft in den einzelnen Bundesländern sowie an Personen und Institutionen, die mit dem Unterrichtsfach GWK inhaltlich oder organisatorisch kooperieren.
7.    Koordination und Abhaltung von bundesweiten, dem Unterrichtsfach GWK zugeordneten Wettbewerben.
8.    Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Bundesländer.

3.    STRUKTUR UND ARBEITSWEISE

1.    Die Leitung der BGWÖ übernimmt ein Vorsitzteam bestehend aus zwei Personen.
2.    Die Funktionsdauer beträgt für das Vorsitzteam zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
3.    Im Falle der Verhinderung des gesamten Vorsitzteams führt das an Lebensjahren älteste Mitglied die BGWÖ und vertritt diese nach außen.
4.    Die BGWÖ tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

4.    ABSTIMMUNGEN:

1.    Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Alle anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer haben je eine Stimme. Die Stimme ist persönlich abzugeben und nicht übertragbar.
2.    Die Wahl des Vorsitzteams bestehend aus drei Personen erfolgt im Rahmen der Hauptversammlung nach Einzelstimmen. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl einmal wiederholt, bei nochmaliger Stimmengleichheit entscheidet das Los.
3.    Die Kandidatur erfolgt vor der Wahl durch Eigennennung oder Fremdnennung.
4.    Die Änderung der Statuten kann nur durch eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.

Dieses Statut ist am 15. September 2016 durch Beschluss der Bundeskonferenz in Strobl am Wolfgangsee in Kraft getreten.